Versicherungsrecht


Die Rechtsanwaltskanzlei Hilbert & Frese vertritt Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler.

Das Versicherungsrecht umfasst zunächst alle Rechtsprobleme, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Versicherungsfällen stehen. Gerade im Versicherungsrecht besteht ein strukturelles Übergewicht durch den Versicherer. Schwierigkeiten ergeben sich in der Regel erst dann, wenn eine Versicherung leisten muss. Hier stellt sich dann die Frage, ob bei Vertragsschluss der Versicherungsnehmer alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier die Vertretung von Mandanten im Bereich der Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. Gerade hier sind die Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit auf die Private Rente angewiesen. Die Praxis zeigt, dass aber gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsrenten die Prüfungsverfahren langwierig sind und nicht selten die Versicherungen vom Versicherungsvertrag den Rücktritt erklären oder diesen anfechten.

Gerade dann bedarf es einer genauen und schnellen Prüfung aller Unterlagen.











Copyright © Rechtsanwaltskanzlei Hilbert & Frese
Rechtsanwaltskanzlei
Hilbert & Frese

Wilhelmstraße 34
65183 Wiesbaden

Tel.: 0611-30 00 08
Fax: 0611-37 95 03
E-Mail senden

RAe Hilbert & Frese sind Mitglieder der