Für jeden "Anwaltsuchenden"
ist in erster Linie auch die Kostenfrage von Bedeutung.
ist in erster Linie auch die Kostenfrage von Bedeutung.
Kostenrechner:
Kosten
Uns ist die Aufklärung über Kosten und Honorare wichtig, nur so lässt sich eine entspannte und professionelle Arbeitsatmosphäre schaffen. Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit sind deshalb ausschließlich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) konform, danach wird das Honorar abgerechnet. In einigen Fällen ist aber auch eine vom RVG unabhängige Honorarvereinbarung sinnvoll.
Die Anwaltskosten werden nach Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) nach dem Streitwert berechnet. Ob streitwertabhängig oder nicht, in finanziellen Problemfällen kann Sie neben der Rechtsschutzversicherung auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Ihrem Vorhaben unterstützen.
Rechtsschutzversicherung:
Sie haben eine Rechtschutzversicherung? Sie wissen nicht, ob der Versicherer eine Deckungszusage für Anwalts- und Gerichtskosten macht? Jede Rechtsschutzversicherung überprüft vor Ihrer Deckungszusage, wie hoch die Chancen für den Gewinn des Falles sind. Gerne übernehmen wir für Sie die Antragstellung bei den jeweiligen Versicherungen und ersparen Ihnen damit Zeitaufwand und Ärger.
Prozesskostenhilfe:
Auch ohne finanzielle Mittel haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Rechtsschutz. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (zu beantragen am Gericht). Wir übernehmen gerne alle Formalitäten für Sie.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne und ausführlich weiter.
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Rechtsanwaltskanzlei
Hilbert & Frese
Wilhelmstraße 34
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611-30 00 08
Fax: 0611-37 95 03
E-Mail senden
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